Focus Empfehlung 2023 Augenartzin Landkreis Diepholz

Führerschein-Gutachten

Sehtest und Gutachten für den Führerschein: Wir bewerten Ihr Sehen

Eine sichere Teilnahme am Verkehr auf unseren Straßen, in der Luft und auf dem Wasser hat stets ein optimales Sehvermögen als Voraussetzung. Jeder Führerschein-Bewerber muss einen Führerschein-Sehtest vorlegen, um sich zur Führerscheinprüfung der Klassen A,B und BE anzumelden.

Wenn die ermittelte Sehkraft beider Augen mit Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) oder ohne 70% beträgt, gilt dieser Sehtest als bestanden. Liegt die Sehschärfe unter 70% oder möchte der Bewerber den Führerschein für die Klassen C, D, CE, DE oder einen Taxi- oder Bus-Führerschein erwerben, ist immer ein Führerschein Gutachten erforderlich.

Die Führerscheinklassen in Europa unterliegen seit dem 01.01.2000 einem Europäischen Standard für Führerscheine, durch den eine Befristung der LKW Führerscheine vorgeschrieben wird. Alle LKW-Fahrer ab 50 müssen ihren Führerschein alle 5 Jahre verlängern lassen.

Auch wer in der Luft oder auf dem Wasser unterwegs ist, benötigt optimale Sehleistung. Wir erstellen Ihnen Ihr Gutachten für Sportboot und Flugtauglichkeit.

Zur Untersuchung bringen Sie bitte unbedingt Ihre Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) und einen gültigen Personalausweis mit.

Termine erhalten Sie für alle Gutachten kurzfristig.

Checkliste Gutachten

  • Brille / Kontaktlinsen
  • Personalausweis

Führerschein-Sehtest

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Der Führerschein-Sehtest wird bei Beantragung des PKW- (B) und Motorrad-Führerscheins (A) durchgeführt. Möchte man einen LKW- oder Bus-Führerschein beantragen, ist ein vollständiges Führerschein-Gutachten vorgeschrieben.

Beim Führerschein-Sehtest wird die Sehschärfe ohne und – wenn vorhanden – mit Ihrer Brille oder Kontaktlinsen überprüft.

Die Bescheinigung wird direkt nach dem Führerschein-Sehtest ausgestellt, wenn mindestens 70 % Sehleistung erreicht werden. Sollte die Sehschärfe unter 70 % liegen, sind weitere Untersuchungen erforderlich, die wir in Absprache mit Ihnen ergänzen.

Der Führerschein-Sehtest kostet 15,- Euro.


Führerschein-Gutachten

Bei uns erhalten Sie Führerschein-Gutachten für PKW, LKW, Taxi und Bus. LKW-Fahrer ab 50 sind verpflichtet, Ihren Führerschein alle 5 Jahre bei der Führerschein-Stelle verlängern zu lassen.

Taxi-Fahrer und Bus-Fahrer benötigen einen Personenbeförderungsschein.

Das Gutachten stellen wir unmittelbar nach den Untersuchungen direkt zum Mitnehmen aus.

Termine erhalten Sie für Gutachten kurzfristig.

Für PKW-, LKW-, Taxi- und Bus-Gutachten berechnen wir 120,- Euro.

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Untersuchung

Ich untersuche alle Abschnitte des Auges mit dem Mikroskop sowie das für den Straßenverkehr relevante Sehvermögen. Dabei werden folgende Seh-Funktionen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) überprüft und gemessen:

  • Sehschärfe: Die Fähigkeit des Auges, sein Umfeld wahrzunehmen und auch kleine Dinge detailliert auflösen und „heranholen“ zu können.
  • Perimetrie: Gemeint ist das Gesichtsfeld beider Augen, welches das Auge beim Geradeaus-Sehen wahrnimmt. Das Gesichtsfeld wird durch eine sogenannte Perimetrie untersucht, um Gesichtsfeldausfälle (Skotome) auszuschließen.
  • Meso-Test: Je älter man wird, desto schlechter wird normalerweise die Fähigkeit, im Dunkeln zu sehen. Wir überprüfen mit dem sogenannten Dämmerungssehen, wie gut Sie im Dunkeln Kontraste und Farben wahrnehmen können und wie gut Sie generell sehen, wenn es weniger Licht gibt.
  • Motilität: Diese wird überprüft, um eine Fehlstellung auszuschließen. Diese kann beispielsweise bewirken, dass man doppelt sieht. Sollte dies der Fall sein, dürfte der Betroffene nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Werden jedoch durch Strabismus (Schielen) und Nystagmus (unkontrollierbare, rhythmische Bewegungen der Augen) keine Doppelbilder erzeugt, darf der Bewerber am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Farbensehen: Zur Prüfung Ihres Farbsehens verwenden wir sogenannte Ishihara-Tafeln. Damit kann z.B. eine Rot-Schwäche erkannt werden.